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Wer zu lange mit der Erteilung des Arbeitszeugnisses wartet… muss damit rechnen verklagt zu werden. Einfach so. Daher kann nur angeraten werden, mit der Anfertigung und Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses nicht zu bummeln. Denn die Erzieherin oder der Erzieher braucht dieses ja, um sich bei einem Träger bewerben zu können.

Daher wird die Geduld auf der Seite eben auch nicht grenzenlos sein. Gleiches gilt natürlich auch für ein Zwischenzeugnis für Erzieher*in in Krippe, Kita oder Hort.

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Kita2Day I Wer zu lange mit dem Arbeitszeugnis wartet… wird verklagt!