Hilfe – der Kita-Schlüssel ist weg! Wer hat für die Kosten des Schadens aufzukommen?

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Ja, es kann mal passieren: der Schlüssel wird geklaut oder verloren! Samt allen Dienstschlüsseln von der Kita – Oje! Wer hat jetzt die immensen Kosten des Schlüsselaustauschs zu tragen? Träger oder Erzieher*in? Sollten Arbeitnehmer*innen eine private Schlüsselversicherung abschließen?

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Zunächst muss der Träger grundsätzlich dafür sorgen, dass eine Versicherung vorliegt. Außerdem muss er explizit – im Rahmen seiner Fürsorgepflicht – darauf hinweisen, dass ein Verlust des Schlüssel einen großen Schaden darstellen würde, folglich damit vorsichtig umzugehen ist und so weiter. Kommt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dieser Verpflichtung nicht nach, kann er bzw sie sich anschließend auch nicht darauf berufen, dass jeder Mensch weiß, dass ein Schlüsselaustausch mit Kosten verbunden ist. Diese Vermutung ist noch zu wenig, er oder sie muss also explizit den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmer in darauf hinweisen.

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Aber: Bevor die Versicherung für die Kosten überhaupt in Frage kommt, muss erst mal geklärt werden, ob der oder die Arbeitnehmer*in überhaupt für den Verlust haften muss. Arbeitnehmer*innen müssen generell für alle Schäden überhaupt verpflichtet sein, diese zu ersetzen. Sind sie es nämlich nicht, kann der ganze Stress mit der privaten Versicherung erspart bleiben. Zu Beurteilung wird dabei in drei Stufen unterschieden.

Die erste Stufe: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer handelt nicht fahrlässig und nicht vorsätzlich, also nicht wissentlich und gewollt. Diese Stufe schließt jegliche Haftung aus. Beispiel: Der Erzieher bewahrt den Dienstschlüssel dort auf, wo auch der eigene Hausschlüssel liegt und wird dann beklaut. In einem solchen Fall müssen Arbeitgeber*innen haften.

Die zweite Stufe: Der oder die Arbeitnehmer*in handelt mit mittlerer Fahrlässigkeit, d.h. er bzw sie rechnete in irgendeiner Hinsicht damit, dass der Schlüssel theoretisch verloren gehen könnte. Beispiel: den Schlüssel abends mit zum Tanzen nehmen und an der Garderobe abgeben. In solchen Fällen kommt es zu einer Quotelung der Haftung, d.h. Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in teilen sich nach Verschulden – je nachdem wie viel dem Arbeitnehmer bzw der Arbeitnehmerin vorgeworfen werden kann ist – die Kosten. Berücksichtigt werden muss dabei aber auch die Verhältnismäßigkeit, also die Relation des Schadens zu dem, was der Erzieher verdient.

Zuletzt die dritte Stufe: Diese umschließt grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. D.h. der Erzieher oder die Erzieherin handelt absichtlich oder stellt sich wirklich sehr dumm an. Beispiel: Er gibt den Schlüssel an eine Person, obwohl er weiß: Den werde ich nie wieder sehen. Hier rettet auch die private Schlüsselversicherung nicht. Manche Ausnahmen gibt es aber doch, daher muss bei einer privaten Schlüsselversicherung das Kleingedruckte beachtet werden.

Unser Ratschlag also zum Schluss: eine private Schlüsselversicherung hat Vorteile, lässt einen vermutlich entspannter schlafen aber: Wer sich einigermaßen normal verhält und gewisse Vorsicht generell walten lässt, hat nicht so viel zu befürchten, da die Arbeitgeber*innen meistens selbst haftet.

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Kitarecht Folge 247: Ist eine Schlüsselversicherung für Kita-Erzieher sinnvoll?