Muss ich als Erzieher*in dieser mich schikanierenden Anweisung wirklich nachkommen?! Darf ich mich auch weigern?

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Wenn die Trennlinie zwischen Arbeitsanweisung und Schikane nicht mehr klar zu unterscheiden sind – wie kann ich als Erzieher*in damit umgehen?

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Muss ich denn ernsthaft der Weisung nachkommen, die mich nur runter macht und die weder dem Arbeitsablauf in der Einrichtung dient noch dem pädagogischen Konzept oder der Arbeit am Kind?!

Nein. Eine Arbeitsanweisung die lediglich zur Schikane der Arbeitnehmerin oder Erzieher bzw. des Arbeitnehmers oder Erziehers dient, muss nicht befolgt werden, so die Rechtsprechung.

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Das Problem: Meistens ist es sehr schwierig festzulegen, wo Schikane anfängt und wo die Tätigkeitsanweisung doch noch ein kleines bisschen sinnvoll ist. Wir Kitarechtler empfehlen daher: Erstmal die schikanöse Abreitsanweisung in dem entsprechendem Moment befolgen, und dann die ganze Sache verschriftlichen, den Träger zum Unterlassen auffordern und möglicherweise im wiederauftretenden Fall feststellen zu lassen.

Mehr dazu im Video!

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Kitarecht Folge 294 – Schikanöse Arbeitsanweisungen für Kita-Erzieher? Befolgen oder weigern?