Die Medikamentenabgabe in Krippe, Kita oder Hort sollte auf keinen Fall unstrukturiert erfolgen, sondern mit einer klaren Arbeitsanweisung durch den Träger oder die Kitaleitung!

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Keine klaren Vorgaben und nicht geklärte Zuständigkeiten können insbesondere bei der Medikamentenabgabe an (Klein-) Kinder zu fatalen Folgen führen. Und hierbei muss es sich nicht einmal um die eigentlichen Notfallmedikamente handeln!

Denn wie müssen die Medikamente aufbewahrt werden? Wie sind sie anzuwenden? Hat eine Dokumenation der Verabreichung zu erfolgen und wenn ja – wie? Was gilt im Erkrankungsfall oder bei Urlaub des verantwortlichen Erziehers bzw. der Erzieherin?

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Gerade auch zur eigenen Absicherung sollte hier ein Kita-Träger recht genaue Vorgaben machen, wie die Medikamentenabgabe zu erfolgen hat. Zudem sollte vor Beginn der Medikamentenabgabe sichergestellt sein, dass die Eltern eines betroffenen Kindes auch schriftlich ihre Einwilligung dazu gegegeben haben und darüber belehrt wurden, dass die Medikamentenabgabe nicht durch medizinisches Fachpersonal, sondern durch medizinische „Laien“ erfolgen wird. 

Vieles also was in einer oder mehreren Arbeitsanweisungen und mittels entsprechender Checklisten vorgegeben werden kann.

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Kitarechtler Podcast #134: Wir werden auf dem DKLK 2018 in Düsseldorf als Referenten sein!