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Folge 116 – Wenn Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort länger als 8 Stunden am Tag arbeiten, z.B. weil im Anschluss an einen Arbeitstag noch ein Elternabend stattfindet – muss der Träger hierüber Aufzeichnungen führen und diese mindestens zwei Jahre aufbewahren! Sonst drohen bis zu 15.000 € Bußgeld!

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Kita2Day I Arbeitszeit & Arbeitsschutz: Achtung z.B. bei langen Elternabenden – Bußgeldgefahr!