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Darf der Träger anordnen, dass am Brückentag zwangsweise ein Urlaubstag zu nehmen ist?

Nun, es müssen wohl dringende betriebliche Gründe vorliegen, damit ein Kita-Träger seinen Angestellten ohne ausreichenden zeitlichen Vorlauf vorschreiben kann, einen Brückentag als Urlaubstag zu nehmen.

Beispiele und Argumentation:

Es wird das Beispiel des Küchenpersonals angeführt. Müssen diese an einem Brückentag Urlaub nehmen, wenn alle Erzieher auf Fortbildung sind? Hier sieht der Experte eine realistische Möglichkeit, dass der Träger den Urlaub anordnen darf.

Anders sieht es aus, wenn der Träger argumentiert, dass sich zu wenige Kinder für den Brückentag angemeldet haben. Selbst wenn sich bereits viele Kinder abgemeldet haben („eine Million Kinder als abwesend in die Urlaubslisten“), hält es unser Kitarechtler für unwahrscheinlich, dass dies als dringender betrieblicher Grund ausreicht.

Die Aussage „Das lohnt sich nicht so ganz“ rechtfertigt ebenfalls nicht die kurzfristige Anordnung von Urlaub.

Fazit:

Ob ein Kita-Träger Urlaub an Brückentagen anordnen darf, ist eine Einzelfallentscheidung. Ausschlaggebend ist, ob dringende betriebliche Gründe vorliegen. Die bloße Erwartung geringer Kinderzahlen reicht hierfür wahrscheinlich nicht aus.

Anders mag es sich darstellen, wenn von vorneherein zu bestimmten Tagen oder Zeiräumen generell Betriebsferien angeordnet werden. Denn dann besteht die Möglichkeit, sich entsprechend darauf einzustellen und wirklich das Beste aus dem Urlaub zu machen!

Betriebsferien werden oft in Kitas genutzt, in denen es sinnvoll ist, alle Beschäftigte gleichzeitig freizustellen, statt individuell Urlaub zu gewähren. Häufig fallen Betriebsferien in die Sommermonate oder um Weihnachten, wenn die Auftragslage möglicherweise geringer ist oder es ohnehin weniger Nachfrage gibt.

Wie gesagt: Betriebsferien müssen in der Regel frühzeitig angekündigt werden, damit sich alle Mitarbeiter darauf einstellen können. Während der Betriebsferien müssen dann die Mitarbeiter meist einen Teil ihres Jahresurlaubs nehmen, da das Unternehmen geschlossen ist oder – wie in Krippe und Kindergarten häufig – nur noch eine Notbetreuung den Kindern und Eltern geboten wird.

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