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„Noch“ ist es ja ein Gesetzesentwurf, d.h. „noch“ ist nichts entschieden. Aber was dann entschieden werden soll, hat es rechtlich durchaus in sich: Denn wir zitieren mal aus der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums: „Deswegen sollen alle, die eine Kita oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. Wer dort neu aufgenommen wird, muss das nachweisen“
ABER noch viel spannender:
„Kinder, die bereits in die Kita oder in die Schule gehen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2020 nachreichen.“
UND erst recht:
„Das gilt auch für die Erzieher, Lehrer und das gesamte Personal.“
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Sehr spannend. Rechtlich könnte das einiges an Streitigkeiten nach sich ziehen. Aber mal schauen, was davon am Ende wirklich als Gesetz verabschiedet wird.
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