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„Noch“ ist es ja ein Gesetzesentwurf, d.h. „noch“ ist nichts entschieden. Aber was dann entschieden werden soll, hat es rechtlich durchaus in sich: Denn wir zitieren mal aus der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums: „Deswegen sollen alle, die eine Kita oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. Wer dort neu aufgenommen wird, muss das nachweisen“

ABER noch viel spannender:

„Kinder, die bereits in die Kita oder in die Schule gehen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2020 nachreichen.“

UND erst recht:

„Das gilt auch für die Erzieher, Lehrer und das gesamte Personal.“

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Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Sehr spannend. Rechtlich könnte das einiges an Streitigkeiten nach sich ziehen. Aber mal schauen, was davon am Ende wirklich als Gesetz verabschiedet wird.

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Kita2Day I Die Impfpflicht gegen Masern in der Kita kommt?!