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Nr. 68 von 1.000 I Kita-Waldausflug

„Im Rahmen von Forstarbeiten werden Waldflächen für die Öffentlichkeit gesperrt. Es ist daher erforderlich, sich beim zuständigen Forstamt oder Waldbesitzer über anstehende Forstarbeiten und die sich daraus ergebende Zuweisung von Aufenthaltsbereichen zu informieren.

Den Kindern sollten die Warnschilder bekannt sein, die das Forstarbeitsgebiet eingrenzen. Es ist sicherzustellen, dass sich keine Personen in diesen Gebieten aufhalten.“

(Unfallkasse Hessen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Die Flächen im Wald, die für Forstarbeiten genutzt werden, dürfen Kinder nicht betreten. Dafür ist einerseits wichtig zu wissen, ob in dem jeweiligen Gebiet überhaupt Forstarbeiten vorgenommen werden. Andererseits müssen Kinder auch wissen, auf welche Schilder sie zu achten haben.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 68: Kita-Waldausflug
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