pic_holger_klein

Nr. 74 von 1.000 I Kita-Schwimmbadbesuch und die Aufsicht

„Aufsichtsführende pädagogische Fachkräfte sollten (…) vor jedem Badebesuch selbstkritisch einschätzen, ob sie aktuell die Rettungsfähigkeit besitzen.“

(Unfallkasse Hessen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Ein Besuch im Schwimmbad mit einer Kindergruppe ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Im Notfall muss die Aufsichtsperson in wenigen Sekunden reagieren und wissen was zu tun ist, ansonsten kann es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Die notwendigen Rettungsfähigkeiten müssen unbedingt erlernt worden sein.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail
Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 74: Kita-Schwimmbadbesuch und die Aufsicht
Markiert in: