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Nr. 219 von 1.000 I Kita-Notbetreuung, Verdachtsfall und Infektionsgefahren

„Wir empfehlen (…), dass sich die pädagogischen Beschäftigten regelmäßig bei den Eltern erkundigen, ob zwischenzeitlich Kontakte zu infizierten Personen stattgefunden haben oder im Umfeld des Kindes Personen akute respiratorische Symptome aufweisen. 

Das LGL weist ergänzend darauf hin, dass Kinder, deren Eltern oder andere im gleichen Haushalt lebende Personen akute respiratorische Symptome jeder Schwere aufweisen, die Einrichtung nicht betreten sollten.“ 

(Unfallkasse Bayern)

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 219: Kita-Notbetreuung und Infektionsgefahr