Nr. 239 von 1.000 I Kita-Unfall – Schutz beim Transport zum Arzt:
„Verletzte Beschäftigte und Kinder stehen auch während des Transportes zum Arzt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt ebenso für Personen, die den Verletzten zum Arzt begleiten – unabhängig vom gewählten Transportmittel. Die häufig anzutreffende Meinung, Fahrten zum Arzt mit dem Privat-Pkw stünden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ist falsch.
Die gesetzliche Unfallversicherung steht für die Behandlung und Entschädigung aller Unfallfolgen ein – auch für solche, die beim Transport zum Arzt entstanden sind.“
(Unfallkasse Hessen)
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