pic_holger_klein

Nr. 250 von 1.000 I Fotokopierer im Krippen-, Kita- oder Hort-Büro:

„Ein Tonerkartuschenwechsel darf nur von anhand der Betriebsanweisung unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Mit Hilfe eines Aushangs werden die Namen der fachlich unterwiesenen Kolleginnen und Kollegen bekannt gemacht. Verbrauchte und neue Tonerkartuschen sind gegen den Zugriff Dritter zu sichern. (…)

So mancher „Experte“ kontaminiert beim Tonerwechsel die eigenen Hände mit dem Tonerreststaub und/oder verteilt diesen in der Nähe des Kopierers.“

(Unfallkasse Nord)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail
Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 250: Kita-Büro, Fotokopierer und giftiger Staub