Nr. 252 von 1.000 I : Brandschutz und Rettungswege für Krippenkinder:
„Diese Gänge, Flure oder Treppen müssen allen Beschäftigten bekannt und eindeutig erkennbar sein und von Gegenständen wie Kinderwagen, Stühlen, Tischen oder Kleidung freigehalten werden. Auch Material darf auf Flucht- und Rettungswegen nicht gelagert werden.
Die Räume für Krippen-Kinder oder für Kinder mit Beeinträchtigungen sollten stets im Erdgeschoss liegen, damit schneller und einfacher geräumt und gerettet werden kann.“
(DGUV)
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