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Nr. 292 von 1.000 I Versicherungsschutz auf dem Weg zur Kita und wieder zurück: 

„Versichert sind die Kinder: auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet. Welches Verkehrsmittel für den Weg genutzt wird, ist dabei unerheblich.

Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.“

(DGUV)

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 292: Versicherungsschutz beim Kita-Weg