>> Download als PDF hier <<

Ohne Einwilligung dürfen Kita-Fotografen nicht starten?

Antwort

Kurzfassung: Ja.

Langfassung: In vielen Einrichtungen hat es schon fast Tradition, andere Einrichtungen verzichten gänzlich darauf: Auf professionelle Kita-Fotografen, die einmal jährlich Portrait- und Gruppenfotos von den betreuten Kindern anfertigen und dann den Eltern gegen Bezahlung anbieten.

Das Problem in den Einrichtungen mit einem Angebot der professionellen Kita-Fotografie ist jedoch häufig: Es wird lediglich der Tag des „großen Foto-Shootings“ mitgeteilt und dann auf die weitere Abwicklung mit dem Fotostudio verwiesen, die, man kennt und schätzt sich ja, keine Abnahmeverpflichtung für die Fotos voraussetzen, sondern Eltern die Möglichkeit geben, sich später zu entscheiden, ob und welche Fotos sie erwerben wollen.

An dieser Stelle kommt allerdings mit aller Schärfe der Datenschutz dazwischen. Denn Foto-Aufnahmen durch andere Dritte, und nichts anderes ist ein „von extern“ herein kommender professioneller Fotograf, müssen Eltern vorher erlauben. Daran ändert es auch nichts, wenn es etwa keine Kaufverpflichtung gibt und Eltern überhaupt erst später entscheiden sollen und können.

Denn dann sind die Fotos ja bereits gemacht und auf kitafremden Kameras und gegebenenfalls Computern zur (Nach-) Bearbeitung vorhanden und somit außerhalb des Einwirkungsbereichs des Trägers und seiner Beschäftigten.

Sicherlich: Der Träger könnte mit den entsprechenden Fotostudios oder Fotografen vertragliche Abreden über die Beachtung des Datenschutzes schließen, etwa in Form einer sogenannten Auftragsdatenvereinbarung. Allerdings müssten in einer solchen Vereinbarung so viele Dinge bis hin zur Einhaltung technisch-organisatorischer Maßnahmen geregelt werden, dass dies schnell die Beteiligten zu überfordern droht. Darüber hinaus hat das Fotostudio aber auch ausdrücklich eigene Interessen, nämlich den Verkauf der gemachten Fotos. Eine Auftragsverarbeitung ist damit tatsächlich gar nicht möglich.

Daher dürfte der Weg, die Eltern vorab zur Einwilligung befragen zu lassen, der einzig mögliche sein.

Tipp:

Das Einholen der vorherigen Einwilligung sollte möglichst auch über den Träger bzw. die Einrichtung erfolgen.

Das kann auch durch Weitergabe der vorbereiteten Erklärungen des Fotostudios an die Eltern passieren.

Denn zum einen müsste ja ansonsten zur Weitergabe von Namen und (E-Mail-) Adressen wiederum vorab die Einwilligung der Eltern eingeholt werden – dann kann man es auch gleich selber machen.

Zum anderen ist nur dann auch gesichert, dass die Einwilligung überhaupt eingeholt wird und auch hinreichend klar ist, für welches Kind keine Genehmigung erteilt worden ist oder eben nur eine für Portrait-Fotos oder für alle angedachten Foto-Situationen.

Denn es verbleibt ja weiter Aufgabe der Erzieher:innen, hier für die jeweils richtigen „Foto-Settings“ zu sorgen bzw. durchzusetzen, dass nicht Kinder ohne Einwilligung durch Dritte fotografiert werden.

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail
Folgen Sie uns bei:
social_header

#101KitaFragen – Ohne Einwilligung dürfen Kita-Fotografen nicht starten?