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Ist die „erfrischende Art im Umgang“ im Arbeitszeugnis eine positive Formulierung?

Antwort

Kurzfassung: Wohl Nein.

Langfassung: Die Zeugnissprache hat leider ihre ganz besonderen Eigenarten. Der Grund liegt darin, dass ein Arbeitszeugnis bekanntlich wohlwollend zu formulieren ist und Arbeitnehmer:innen in ihrem weiteren beruflichen Fortkommen nicht ungerechtfertigt beschweren soll. Dennoch soll es gleichzeitig die Tätigkeiten wahrheitsgemäß dokumentieren.

Man merkt bereits, diese Vorgaben sind ohne sprachliche Verrenkungen oder gar manche Abstrusitäten eigentlich gar nicht alle „unter einen Hut“ zu bringen.

Nun bringt es aber Sprache mit sich, dass sie auch ganz gezielt eingesetzt werden kann, um etwas subtil auszudrücken. Und wenn das dann noch vor dem Hintergrund der sowieso schon seltsamen Zeugnissprache passiert, hat man – voilà! – die berüchtigten Zeugniscodes. Also Umschreibungen, die angeblich nur einem eingeweihten Personenkreis hinlänglich verständlich sind.

Ob es mit der Verständlichkeit wirklich soweit her ist, wagen wir einmal zu bezweifeln. Ungeachtet dessen lässt sich aber nicht bestreiten, dass es nun einmal bestimmte Formulierungen gibt (bzw. geben soll, weil eher selten in der Realität gesichtet), die, obwohl auf den ersten Blick doch eigentlich positiv, bei genauerer Betrachtung negativ gemeint sein sollen.

Eine solche Wirkung wird zum Beispiel der Formulierung im Arbeitszeugnis zugesprochen: „Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.“

Warum? Nun, weil unterstellt wird, dass das die wohlmeinende Umschreibung dafür ist, dass sich jemand flapsig, frech und ohne Manieren im Arbeitsverhältnis gezeigt habe. Bestärkt wird diese „negative Wirkung“ noch dadurch, dass in der Aufzählung zunächst die Kollegen und dann nachrangig die Vorgesetzten aufgezählt wurden, die sich offenbar so behandelt gefühlt haben. Ebenso ist das „erfrischende“ natürlich eher ein Füllwort, um eben eine tatsächlich negative Formulierung zu vermeiden.

Die „erfrischende Art“ kann natürlich auch an anderen Stellen im Zeugnis auftauchen. Aber auch ein „Die Elternarbeit leistete sie [oder er] in erfrischender Art und Weise“ dürfte kaum positiver aufgenommen werden. Gleiches gilt sicherlich für eine „stets erfrischende Teilnahme“ an Teamsitzungen oder Elternabenden.

Tipp:

Da die Zeugnissprache an vielen Stellen zugegeben wirklich unübersichtlich ist und sich manche Verfasser:innen nachvollziehbar auch nicht an irgendwelchen „Sprachspielchen“ beteiligen wollen, kann es natürlich immer sein, dass eine Formulierung ohne Bedacht oder mit einer ganz anderen Intention gewählt wurde.

Das Problem ist nur: Das gilt in beide Richtungen, für vermeintlich positive wie negative Formulierungen.

In der Konsequenz hat sich daher nach unserer Auffassung zurecht mit den Jahren eine andere Behandlung von Arbeitszeugnissen herausgebildet. Ihnen wird schlichtweg nicht mehr so recht über den Weg getraut und dass sich unbeabsichtigte, missverständliche Formulierungen eingeschlichen haben könnten, wird gemeinhin unterstellt.

Alles andere soll somit dann der erste wie auch zweite Eindruck ergeben sowie das gewissenhaft vorbereitete und geführte Bewerbungsgespräch und die sicherlich für beide Seiten ehrlich gestaltete Probezeit.

Jedoch bietet es sich durchaus an, fragwürdige Formulierungen eines vorherigen Arbeitgebers ergebnisoffen im Bewerbungsgespräch anzusprechen. Also zum Beispiel deutlich zu machen, dass man über eine bestimmte Formulierung gestolpert ist und ob die*der Bewerber*in eine Ahnung haben könnte, was damit gemeint gewesen sein könnte. Vielleicht zeigt sich ja dann sogleich die „erfrischende Art“ und man kann entscheiden, ob diese stört oder auch nicht.

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#101KitaFragen – Ist die „erfrischende Art im Umgang“ im Arbeitszeugnis gut?