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Dürfen Elternvertreter bei der Dienstbesprechung anwesend sein?

Antwort

Kurzfassung: Grundsätzlich Nein.

Langfassung: Eine Dienstbesprechung, der Name sagt es bereits, soll zur Besprechung der im Dienst, also bei der Arbeit, anfallenden Dinge, Vorhaben oder Probleme da sein. Selbst wenn dies nun als „Teamsitzung“ oder „Teambesprechung“ bezeichnet wird, ändert sich daran nichts. Im Gegenteil wird eher deutlich, dass es auch um das Erzieher:innen-Team betreffende Themen gehen soll.

Und hier haben Elternvertreter im Normalfall nichts zu suchen. Zum einen natürlich, weil es sie vielleicht überhaupt nichts angeht, was dort teamintern besprochen wird. Zum anderen aber auch, da es eben auch gesetzliche Vorgaben zu beachten gilt.

Denn natürlich gibt es so etwas wie den Personaldatenschutz, oder auch Arbeitnehmerdatenschutz genannt. Und dieser könnte betroffen oder sogar verletzt sein, wenn bei der Teilnahme von Elternvertretern sensible Informationen über Beschäftigte, egal ob anwesend oder nicht, offenbart werden. Dazu gehören Schwangerschaften oder Krankheiten, aber auch Urlaube oder Fortbildungen und ähnliches.

Aber ebenso wird davon auszugehen sein, dass in Team-Meetings oder Dienstbesprechungen auch schnell Dinge über die betreuten Kinder erörtert werden, die – wieder greift hier der Datenschutz, diesmal jedoch zu Gunsten der anvertrauten Kinder – nicht den Elternvertretern zur Kenntnis gegeben werden dürfen.

Tipp:

Natürlich dürfen Elternvertreter aus besonderem Grund auch zur (zeitweisen) Teilnahme an einer Teambesprechung gebeten oder ihr entsprechender Wunsch erfüllt werden. Nur ein Recht oder Anspruch darauf besteht nicht.

Zwar gibt es richtigerweise Beteiligungsrechte für Elternvertreter (Stichwort: Elternpartizipation), diese geben jedoch nicht auch das Recht, an allen möglichen Besprechungen teilnehmen zu können. Stattdessen gibt es Informationsrechte und Anhörungsrechte über wesentliche, die Gesamtheit der Tageseinrichtungen betreffende Angelegenheiten. Und Anhörungsrechte meint hier nicht, dass Elternvertreter alles Mögliche mitanhören dürfen, sondern im Gegenteil, dass diese durch Träger mit ihren Meinungen oder Bedenken zu hören sind.

Selbstredend kann es gute Gründe geben, warum Elternvertreter auch mal bei einer bestimmten Teambesprechung anwesend sein sollten. Dann sollte aber der Zweck und das Thema vorab konkret abgesteckt sein, damit es nicht zu den oben geschilderten Gefahren einer Verletzung des Datenschutzes kommen kann.

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