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Dürfen Kordeln usw. an der Kinderkleidung einfach abgetrennt werden?

Antwort:

Kurze Antwort: Grundsätzlich nein.

Langfassung: Immer wieder hören wir von Erzieher:innen sinngemäß: „Wenn Eltern partout nicht hören wollen, nehme ich einfach eine Schere und löse das Problem selber!“

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Nachvollziehbar – aber keine gute Idee! Zwar sind die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungen an dieser Stelle eindeutig: So hat beispielsweise die Unfallkasse Berlin die Anordnung erlassen, nach der die Erzieher und Erzieherinnen von Kitas die Kinder nur auf die Spielgeräte lassen dürfen, wenn die Kinder keine Kleidung mit Kordeln im Halsbereich tragen.

Das bedeutet aber noch nicht, dass die Kleidung eigenmächtig nachhaltig so verändert werden darf, dass sie aus Sicht der Unfallkassen zumindest für Kletterabenteuer unbedenklich ist. Denn geht damit ein Eingriff in die Substanz einher, so liegt eine (strafbare) Sachbeschädigung vor. Das mag zwar häufig dem Bagatellbereich und der eigentlich guten Absicht zuzuordnen sein. Kann aber eben auch ernsthafte Probleme nach sich ziehen.

Sind Schnüre und Kordeln ohne sonstige Beschädigungen an der Kleidung entfernbar, kommt es wie so häufig auf den Einzelfall an. Denn der Straftatbestand der Sachbeschädigung hat nämlich noch einen recht unbekannten zweiten Absatz. Dieser lautet wie folgt:

„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

Klar: In den allermeisten Fällen wird es sich nur um eine Veränderung handeln, die entweder unerheblich ist oder wieder rückgängig gemacht werden kann und somit „nur“ vorübergehend ist. Allerdings mag es auch sehr teure Kleidung geben, wo das nicht so einfach gelingt bzw. zu einer erheblichen Änderung des Erscheinungsbildes führt.

Tipp:

Mit den Hinweisen der Unfallkassen zu sicherer bzw. unsicherer Kleidung für Krippen- und Kitakinder sind Träger, Leitungen und Erzieher:innen eigentlich auf der sicheren Seite, die entsprechenden Vorgaben machen und vor allem auch durchsetzen zu können.

Steht ein schöner Tag mit oder auf Spielgeräten an, haben Eltern gegebenenfalls die Wahl, die hingehaltene Schere selber zu nutzen oder eben temporär auf die Betreuung zu verzichten. Dies sollte im Vorfeld deutlich kommuniziert werden.

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