Bundesnetzagentur verbietet Uhren mit Abhörfunktion!


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Die Sorgen der Eltern um ihre Kinder lassen sie in einigen Fällen bedenkliche Schritte gehen. Oftmals werden ihnen, durch die fortgeschrittene Technik, die nötigen Werkzeuge dazu gereicht. So können fürsorgliche Eltern mit einer neuen unauffälligen Kinderuhr ihre Kleinen rund um die Uhr abhören. Dass Kinder, die diese Uhr bei sich tragen, und somit beispielsweise auch in die Kita mitnehmen, ist nicht unproblematisch.

Bekannte Abhörfunktionen wie das „Babyphone“ stellen kein Problem dar, solange sie im privat geschützten Raum genutzt werden.

Anders verhält es sich, wenn durch diese Geräte die Gespräche anderer, ohne deren Wissen und Einverständnis, aufgenommen oder mitgehört werden. Die Uhren wurden von der Bundesnetzagentur verboten, da sie von ihr als illegale Sendeanlagen eingestuft worden sind. 

Erzieher müssen auf solche Geräte besonders Acht geben und den Kindern im Zweifel nicht erlauben sie mit in die Kita zu bringen, da dadurch die Persönlichkeitsrechte anderer Kinder oder Erzieher verletzt werden könnten. 

Die Spionage-Uhr ist nicht der erste Fall und bestimmt auch nicht der letzte Fall, bei dem Eltern versuchen sich über technologische Mittel um ihr Kind zu sorgen, oder auch deren Umfeld zu überwachen. Wegen der eigenen Sicherheit, aber auch hinsichtlich der Pflicht die anderen Kinder und Mitarbeiter vor diesen erheblichen Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen, ist es wichtig die Smarten-Spielzeuge nicht in die Kita zu lassen.

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Kitarecht Folge 220 – Spionage-Spielzeug in der Kita?!
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