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Nr. 204 von 1.000 I „Coronakrise, Kita-Notbetreuung und das Abstandgebot“

„Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen haben untereinander das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Das Abstandsgebot betrifft insbesondere Kontakte zwischen den Beschäftigten der unterschiedlichen Kleingruppen.“

(Unfallkasse Berlin)

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 204: Coronakrise, Kita-Notbetreuung & Abstandhalten