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Darf dem „Seepferdchen“ vertraut werden?

Antwort:

Kurze Antwort: Nein, niemals.

Langfassung: Das Erlangen des „Seepferdchens“ beim Schwimmunterricht ist sicherlich für jedes Kind (und viele Eltern) eine ganz große Sache.

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Aber Achtung! Bei der Beaufsichtigung der Kinder zum Beispiel im Rahmen eines Ausflugs darf es trotz der Freude oder Anerkennung für das Erreichte dennoch keine Abstriche geben.

Darauf weisen auch ausdrücklich die gesetzlichen Unfallkassen hin. Denn beim „Seepferdchen“ handelt es sich letztlich „nur“ um ein sogenanntes Motivationsabzeichen. Und dieses allein sagt eben noch nichts über die Schwimmfähigkeit eines Kindes aus.

Daraus folgt wiederum, dass (auch) Kinder mit dem „Seepferdchen“ im und am Wasser ständig, d.h. ohne Ausnahme, beaufsichtigt werden müssen. Dies gilt übrigens auch bei einem Planschbecken im Kita-Garten, egal ob „Seepferdchen“ oder nicht: Auch hier gibt es die unmissverständliche Vorgabe der Unfallkassen, dass immer eine Person die dort spielenden oder planschenden Kinder im Blick haben muss und keinesfalls auch noch für andere Aufsichtsaufgaben eingeteilt werden sein darf.

Tipp:

Gerade in Bezug auf Wassergewöhnung und Bade-Ausflüge in Krippe, Kita oder Schule / Hort haben die Unfallkassen der Länder sehr anschaulich wertvolle Hinweise und Vorgaben zusammengetragen.

Gerade weil in diesem Bereich Unfälle schnell fürchterlich enden können, ist es daher ratsam, diese Informationen im Team besprochen und verarbeitet zu haben. Jede Leitung sollte hierauf zur Sicherung des Wohls der anvertrauten Kinder wie auch zur eigenen Absicherung viel Wert legen und den Umstand der Behandlung der Thematik entsprechend dokumentieren.

Anders als dem „Seepferdchen“ darf man den Hinweisen der Unfallkassen nämlich sehr vertrauen!

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