Was während der Eingewöhnung bei Eltern an Datenschutz und Verschwiegenheit in der Kita zu beachten ist!
In unserem letzten Seminar tauchte eine interessante Überlegung auf:
Es ging darum, dass Eltern insbesondere während der Eingewöhnung ihrer Kinder naturgemäß sehr viel Zeit im Kindergarten und damit auch mit anderen Kindern und den Erziehern verbringen. Dabei bleibt es natürlich nicht aus, dass die Eltern einiges erfahren, was andere Eltern oder auch Erzieher nicht unbedingt weitererzählt haben möchten.
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Hinzu kommt dann, dass sich auch im Kindergarten die Eltern und Erzieher in WhatsApp-Gruppen oder über Facebook austauschen, so dass ein Geheimnis (leider) oftmals keines mehr ist.
Erzieher sind bekanntlich ausdrücklich auf das sogenannte Datengeheimnis zu verpflichten, denn sie sind in der Kita auch mit der Datenverarbeitung beschäftigt, machen eventuell Fotos und erstellen Dokumentationen zur Entwicklung der Kinder.
Aber Eltern sind eben nicht in der Kita beschäftigt. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Datengeheimnis existiert für sie daher erst einmal so nicht.
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Man kann aber sicherlich überlegen, ob man nicht auch Eltern vertraglich, d.h. über den Betreuungsvertrag oder einen Zusatz zum Betreuungsvertrag bzw. eine Anlage, auf den Datenschutz und zur Verschwiegenheit bzw. Vertraulichkeit zumindest für die Zeit der Eingewöhnung und die dort gemachten Wahrnehmungen, die nicht ihr Kind betreffen, verpflichtet.
von Rechtsanwältin Nele Trenner
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