Medikamentenabgabe für Erzieher möglichst sicher gestalten
Die Medikamentenabgabe durch Erzieher, Sozialassistenten oder Kinderpfleger in Kita, Krippe oder Hort ist immer wieder ein wichtiges Thema. Bei unseren Vorträgen hierzu herrscht regelmäßig absolute Stille mit umso mehr drängenden Schilderungen und Nachfragen im Nachgang.
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Kein Wunder: Haben doch Erzieher & Co. regelmäßig viel Angst „etwas falsch zu machen“, dadurch gefühlt sofort in die persönliche Haftung zu geraten und darüber hinaus praktisch „mit einem Bein bereits im Gefängnis zu stehen“.
Wir berichten in diesem Zusammenhang dann immer von den Positionierungen der Unfallkassen zu diesem Thema und können das „eine Bein im Gefängnis“ für die weitaus überwiegende Anzahl der theoretisch vorgebrachten Fälle doch recht gut ausschließen.
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Allerdings sollten hierfür schon die Empfehlungen der Unfallkasse beachtet werden, die wir in diesem Blog bereits an zahlreichen Stellen thematisiert haben. Auch sollte keinesfalls eine lückenlose Dokumentation der Vergabe eines Arzneimittels an das betroffene Kind vergessen werden.
Schlussendlich wäre für den Träger wie auch für die handelnde Erzieherin anzudenken, sich von den Eltern des betroffenen Kindergarten- oder Hort-Kindes eine Haftungsfreistellung geben zu lassen. Ob diese allerdings im „Fall der Fälle“ Bestand hat und einer gerichtlichen Überprüfung stand hält, kann nicht pauschal gesagt werden. Es kommt – wie so oft – auf den Einzelfall wie auch auf die erforderliche Formulierung an. Jedoch dürfte eine rein pauschale Haftungsfreistellung für die Zukunft und wirklich alle erdenklichen Konstellationen nicht wirksam sein.
Ungeachtet dessen versuchen manche Kommunen als Träger von Kita und Hort ihre Erzieher insoweit zu beruhigen, als dass sie eine auf den Einzelfall zugeschnittene Haftungsfreistellung zusätzlich auch noch notariell beurkunden lassen.
Wir finden dies keine schlechte Idee. Denn die notarielle Beurkundung hat (auch) eine Warnfunktion. Den Beteiligten wird hierdurch und durch die damit verbundenen Zeit bis zum Notartermin noch einmal vor Augen geführt, dass sie nun eine sehr rechtserhebliche Erklärung unterschreiben. So werden Eltern zu einem späteren Zeitpunkt nur sehr erschwert behaupten können, man habe vorschnell gehandelt und eigentlich gar nicht richtig verstanden, was man dort unterschrieben hat.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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