Einbruch oder Vandalismus nachts in Kita, Kindergarten oder Hort: Wehe dem, der z.B. nicht richtig abgeschlossen hat…
Können auch Erzieher, der Hausmeister oder andere Beschäftigte eines Kita-, Kindergarten- oder Hort-Trägers dafür verantwortlich und vor allem haftbar gemacht werden, wenn in die Einrichtung eingebrochen und dadurch Schäden entstanden sind?
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Wir hatten schon solche Fälle, auch vor dem Arbeitsgericht.
Denn wenn durch ein (grob) fahrlässiges Verhalten von Erziehern oder anderen Arbeitnehmern des Trägers Wertgegenstände verschwinden oder zerstört werden und anderweitig Ersatz nicht zu erlangen ist, kann ein Träger als Arbeitgeber schon darüber nachdenken, ob er einen Schadensersatz ganz oder zumindest teilweise nicht bei seinem Arbeitnehmer erhalten kann.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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