Arbeitsunfähigkeit ist die Unfähigkeit, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (zeitlich begrenzt) auszuüben. Doch was, wenn die Schulleitung trotzdem Unterrichtsvorbereitungen für die Vertretungslehrer einfordert?
Die Grippe geht um. Selbstverständlich sind auch die fittesten Lehrer (und Erzieher) nicht davor gefeit und sollten – nicht nur sich zu liebe – zu Hause bleiben, um sich vollständig auszukurieren.
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Während der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber von dem erkrankten Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung verlangen, die Erbringung der Arbeitsleistung ist für den Arbeitnehmer unmöglich.
Leider sind Arbeitgeber oft davon verwöhnt, dass die meisten Arbeitnehmer trotzdem kommen – sei es aus Angst um den Arbeitsplatz oder einfach nur Pflichtbewußtsein. Präsentismus ist der neueste Begriff hierfür.
Was kann der Arbeitgeber aber vom Arbeitnehmer verlangen während der Arbeitsunfähigkeit? Erste Pflicht des Arbeitnehmers ist es, seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen – also sich auskurieren. Dabei ist alles erlaubt, was die Gesundung fördert und alles verboten, was die Erkrankung verschlimmert.
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Kann die Schulleitung also darüber hinaus verlangen, dass der Lehrer trotzdem Vorbereitungen für den oder die Vertretungslehrer macht?
Und schon sind wir beim Problem: Denn mit Fieber und Grippe gehört man ins Bett und nicht an den Schreibtisch!
Hat sich der Arbeitnehmer den Knöchel verstaucht und kann deswegen „nur“ nicht laufen, kann man über ein bißchen Zuarbeit aber vielleicht diskutieren.
Allerdings weiß der Arbeitgeber grundsätzlich gar nichts von der Ursache der Erkrankung. Auf seiner AU-Bescheinigung steht nämlich nur, von wann bis wann sein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Sagt der Arbeitnehmer also nichts (wozu er auch nicht verpflichtet ist!), muss der Arbeitgeber wohl von einer umfassenden Arbeitsunfähigkeit ausgehen.
Abgesehen davon halten wir es aber auch einfach für, nunja, nicht gerade idealen Führungsstil: Nur wer gesund ist, kann ordentliche Arbeit leisten. Geben Sie Ihren Mitarbeitern also doch einfach die Zeit zum Auskurieren.
von Rechtsanwältin Nele Trenner
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