Superwichtig: Brandschutz in Kita, Kindergarten oder Hort! Ist die Aufsicht und Fürsorge auch in Brandsituationen gewährleistet?
Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein rät zu mindestens einmal jährlich durchzuführenden Alarmübungen (Probealarm) mit Räumung der Kita in Eigenregie in Anwesenheit der Kinder.
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Nachvollziehbar sinnvoll soll es dabei sein, wenn bei der Alarmübung in der Kita jemand von der Feuerwehr als Beobachter anwesend ist. Denn so kann der Ablauf des Feueralarms aus Sicht der Feuerwehr gleich an Ort und Stelle ausgewertet werden.
In diesem Zusammenhang gilt es unter anderem (!) auch zu prüfen:
- Gibt es ein Brandschutzkonzept / Räumungskonzept?
- Und ist dieses Räumungskonzept wirklich allen bekannt?
- Werden Anwesenheitslisten geführt?
- Sind Hilfsmittel für die nicht gehfähigen Kinder (U3) vorhanden (z.B. Krippenwagen, Karren o.ä.), um diese Kinder aus dem Gefahrenbereich zu befördern?
…und vieles mehr!
Wir werden dazu demnächst noch etwas an dieser Stelle veröffentlichen.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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