Erzieher hört mit wenn Eltern mit Änderungen anrufen – ausreichend?
Ok, kann ja mal vorkommen, dass sich Mama und Papa verspäten, im Stau stehen oder die Bahn nicht fährt.
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Und dass es dann eng bis unmöglich wird, den Nachwuchs noch rechtzeitig aus der Kinderkrippe, dem Kinderladen oder der Kita abzuholen.
Was liegt dann näher als anzurufen, sich wortreich zu entschuldigen, auf den Stau oder die die Bahn zu schimpfen und eine andere Person zu benennen, die gleich zum Abholen erscheinen wird.
Aber wie können sich hier die Erzieher absichern?
Mit einem „4-Ohren-Prinzip“ bei der telefonischen Entgegennahme der neuen Abholberechtigung?
> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <
Wir haben an dieser Stelle unsere Zweifel, dass das ausreicht und den geschuldeten Sorgfaltspflichten aus dem Betreuungsverhältnis genügt.
Denn durch eine solche Vorgehensweise könnte zwar bewiesen werden, was gesagt worden ist – vor allem wie die neue Abholperson / der neue Abholberechtigte den nun exakt heißen mag. Nicht hinreichend klar dürfte in vielen Fällen jedoch sein, wer hier überhaupt angerufen hat, mag auch die namentliche Benennung bekannt vorkommen.
Es erscheint nämlich sehr zweifelhaft, ob wirklich alle Eltern einer wenigstens mittelgroßen Einrichtung allein an der Stimme zuverlässig erkannt werden können. Eher wird es so sein, dass man nach dem Hören des Namens des Anrufers glaubt, auch die passende Stimme dazu zu hören. Und wenn der Anrufer auch noch die Lösung für den bevorstehenden (und wohlverdienten) Feierabend in Aussicht stellt, mag das Unterbewusstsein noch einen zusätzlichen Streich spielen.
Ein „Vier-Ohren-Prinzip“ bei Anrufern funktioniert also nicht.
Was sind jedoch die Alternativen?
Nun, dafür haben wir auch noch keine passende Lösung parat. Womöglich stellt sich gar nicht die Frage nach einem „Entweder oder“, sondern nach einem „Sowohl als auch“. Also sowohl „4-Ohren-Prinzp“ als auch das Einfordern einer schriftlichen Bestätigung des soeben am Telefon Gesagten. Zur Not als Fax oder als E-Mail. Wenigstens Letzteres sollte auch per Smartphone aus dem Stau oder vom Bahnsteig jederzeit möglich sein.
Vielleicht kann auch noch ein „geheimes“ Kennwort vom Träger für solche Fälle den Eltern vorgeben werden.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.