Der letzte Kitastreik durch Erzieher, die für einen besseren Tarifvertrag streikten, dürfte vielen Eltern noch mehr oder weniger gut in Erinnerung geblieben sein.
Denn an vielen Orten in Deutschland waren die kommunalen Kindergärten und Horte an den Streiktagen geschlossen und die Kinder mithin – bis mancherorts bei Notbetreuung – gänzlich ohne Betreuung.
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Vor dem Verwaltungsgericht Dresden, Az. 1 K 1768/15, war nun zu prüfen, ob Eltern ihre Gebühren anteilig für die Streiktage von den Kommunen zurückfordern können. Zumindest in Dresden ist das nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden (noch nicht rechtskräftig!) so nicht möglich, da die kommunale Beitragssatzung sogar Einrichtungsschließungen bis zu einem Monat ohne Ausgleich vorsehe.
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Die Entscheidung bezieht sich somit ausdrücklich auf die Beitragssatz der Landeshauptstadt von Sachsen und ist damit nicht unbedingt auf andere Konstellationen und Orte in Deutschland übertragbar. Auch ist die Entscheidung (Stand heute) noch nicht rechtskräftig – Überraschungen in der nächsten Instanz sind damit nicht ausgeschlossen.
Allerdings irritiert bereits jetzt:
Offenkundig wurde die Satzungsregelung von bis zu einem Monat Schließzeit oder Schließungen ohne Rückgewähr von Gebühren nicht beanstandet.
Da stellt sich doch gleich die Frage, ob mit den Streiktagen die Gesamtzeit von knapp einem Monat (kumulativ per anno!) überschritten wurde oder nicht, denn die Regelung dürfte ja kaum so zu verstehen sein, dass es mehrmals im Jahr mal 3 Wochen Schließungen geben dürfte ohne das die Eltern einen Ausgleich verlangen dürften.
Daher verstehen wir auch nicht den Hinweis auf lediglich 4 Streiktage nicht so ganz. Denn die Unangemessenheit von – vereinfacht ausgedrückt – Leistung ohne Gegenleistung müsste doch eigentlich anhand einer Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, oder?!
Beziehungsweise könnte sich die Pressemitteilung (die Entscheidung liegt uns leider noch nicht vor) wie eine Anleitung für den nächsten Arbeitskampf lesen:
Denn müssten dann nicht die Erzieher beim nächsten Tarifkonflikt einfach zusätzlich zur normalen Schließzeit einfach so viele Streiktage „draufpacken“ um den Monatszeitraum insgesamt zu überschreiten, um den Druck weiter zu erhöhen?
Wir werden das weiter im Blick behalten.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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