Wann steht was in einem erweiterten Führungszeugnis und wie sollten Erzieher damit umgehen?

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Ein erweitertes Führungszeugnis ist bekanntlich einem Krippen-, Kita- oder Hort-Träger vor Beginn der Arbeit am Kind, also vor Beginn der tatsächlichen Betreuung, zur Einsichtnahme vorzulegen.

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Schlau ist es in diesem Zusammenhang natürlich für einen Träger, vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit einem Erzieher, erst einmal das erweiterte Führungszeugnis genauer in Augenschein genommen zu haben. Denn sonst ist man womöglich mit jemanden arbeitsvertraglich verbunden, den man gar nicht für die eigentliche Kinderbetreuung einsetzen kann. 

Daher lohnt sich zuerst der Blick ins Führungszeugnis.

Nun kann es aber durchaus Erzieher oder angehende Erzieher geben, die genau diesem Blick eher mit Sorgen entgegensehen. Denn was könnte aus der grauen Vergangenheit da noch eventuell drinstehen? Und wie steht es drin? 

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Oder – wenn es sich nicht um Ereignisse aus der wilden „Sturm & Drang – Zeit“ handelt, wie schnell steht etwas drin? 

Über das und wie man mit Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis, die nicht die Straftaten des Katalogs nach § 72a SGB VIII  (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) betreffen, umgehen könnte, ist Thema von Folge 52 unseres Kitarechtler.de-Podcasts.

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #52: Erweitertes Führungszeugnis für Erzieher – was steht wann drin?