Das Klageverfahren im „Kitaplatz-Prozess“ auf Schadensersatz hat sein Ende durch einen Vergleich gefunden. Was bedeutet das und was hat es für Auswirkungen für andere Kommunen und vor allem andere Eltern?
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Vorab: Bitte besuchen Sie zu dem Thema auch unsere Sonderseite zu den gerichtlichen Eilverfahren auf Nachweis eines Betreuungsplatzes hier!
Wie bereits mehrfach berichtet hatten Eltern aus Leipzig Klage auf Schadensersatz gegen die Stadt Leipzig wegen des Nichtvorhandensein von adäquaten Betreuungsangeboten erhoben.
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Das Verfahren landete zwischenzeitlich auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der feststellte, dass eine unbedingte Gewährleistungspflicht zur Zuverfügungstellung von Betreuungsangeboten besteht. Zur Sache selber konnte der BGH allerdings noch nicht abschließende Feststellungen treffen, da noch nicht hinreichend feststand, ob die Stadt Leipzig auf der einen Seite eine Amtspflichtverletzung durch ihr Versäumnis begangen hatte und ob die Eltern auf der anderen Seite tatsächlich Schadensersatz wegen Verdienstausfall in der konkreten Höhe begehren können.
Daher wurde das Verfahren an das OLG Leipzig zurück verwiesen.
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Zu einem Verhandlungstermin dort kam es jetzt jedoch nicht mehr, da sich die Parteien zuvor verglichen haben. Zu den Einzelheiten des Vergleichs ist nichts bekannt, so dass nur spekuliert werden kann.
Dennoch stellen sich natürlich Fragen, welche Auswirkungen dieses eher unspektakuläre Ende des Prozesses auf vergleichbare Verfahren von Eltern ohne Kitaplatz oder ohne andere Betreuungsmöglichkeit hat. Und ob eine erst unlängst vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ergangene Entscheidung die Vergleichsbereitschaft der Stadt Leipzig womöglich erhöht haben könnte..
Darüber reden wir in Folge 56 unseres Kitarechtler.de – Podcasts.
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