Wenn ein Erzieher die Telefonnummer einer Familie herausgibt oder mitteilt, welches Kind die Läuse angeschleppt hat – droht hier echt eine fristlose Kündigung?!

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Darf ein Erzieher sorglos die private Telefonnummer einer Familie an eine andere Familie herausgeben? Zum Beispiel, wenn sich die Kinder miteinander verabreden wollen?

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Wie sieht es damit aus, wenn Eltern wissen wollen, wer die Krankheitswelle in die Einrichtung gebracht hat? Und wie verhält es sich bei neugierigen Beschäftigten, die im Büro der Leitung oder des Kita-Trägers „mal so nebenbei“ in die Lohnabrechnungen der Eltern schauen?

Darüber unterhalten wir uns in unserer neuesten Folge unseres Kitarechtler.de-Podcasts. 

Denn in jüngster Zeit gab es einige spannende Urteile zu diesen Fragestellungen, die darauf hindeuten, dass die Gerichte dem Datenschutz im Rahmen von Arbeitsverhältnisses eine immer größere Rolle beimessen wollen.

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Zum Beispiel haben in diesen Fällen vor den Arbeitsgerichten gekündigte Mitarbeiter Einblick in Akten genommen, die für ihre Arbeit nicht von Belang waren. In einem Fall wurden diese Daten dann sogar an Dritte weitergegeben, die hieran auch kein berechtigtes Interesse hatten. In einem anderen Fall fand dagegen nicht mal eine Weitergabe, sondern tatsächlich nur eine heimliche Einsichtnahme statt.

All dies kann unangenehmer Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnis haben.

Sicherlich muss es dem konkreten Einzelfall überlassen bleiben, ob eine Ermahnung, Abmahnung oder gar (fristlose) Kündigung durch den Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger ausgesprochen wird. Gleichwohl sollten sich Beschäftigte gerade in dem sensiblen Bereich der Kinderbetreuung und auch vor allem in Zeiten des Erziehermangels nicht zu leichtfertig darauf verlassen, dass im Fall eines Verstoßes wirklich beide Augen zugedrückt werden.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarecht-Podcast #55: Fristlose Kündigung wegen Datenschutzverstoß?