Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 295: Kita-Spielzeug und Verschluckgefahr
Nr. 295 von 1.000 I Krippen- & Kita-Spielzeug und Verschluckgefahr: „Spielgegenstände, die einen kleineren Umfang als 31,7 Millimeter haben, können von Kleinkindern verschluckt werden oder, noch kritischer, deren Atemwege zu verschließen. (…) Der Gesetzgeber verlangt daher vom Hersteller den Hinweis: „Achtung!