Hinweise der Unfallkassen Nr. 204: Coronakrise, Kita-Notbetreuung & Abstandhalten

Hinweise der Unfallkassen Nr. 204: Coronakrise, Kita-Notbetreuung & Abstandhalten

Nr. 204 von 1.000 I „Coronakrise, Kita-Notbetreuung und das Abstandgebot“ „Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen haben untereinander das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Das Abstandsgebot betrifft insbesondere Kontakte zwischen den Beschäftigten der unterschiedlichen Kleingruppen.“ (Unfallkasse Berlin) Alle

Hinweise der Unfallkassen Nr. 208: Coronakrise und Kita-Notbetreuung

Hinweise der Unfallkassen Nr. 208: Coronakrise und Kita-Notbetreuung

Nr. 208 von 1.000 I „Coronakrise und Kita-Notbetreuung“ „(…) sollten die Hygienemaßnahmen mindestens dahingehend erweitert werden, dass • Kontaktflächen täglich mit dem lt. Hygieneplan vorgesehen Reinigungsmittel gereinigt werden • Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Tischoberflächen, in Kinderkrippen auch Fußböden) je nach Bedarf auch am Tag