Nr. 46 von 1.000 I Bodentrampoline in Kita & Schule „Beim Einbau ist genügend Freiraum (mindestens 1,50 m um das Gerät herum) einzuplanen. Im Freiraum dürfen sich keine Hindernisse und Gegenstände befinden (auch nicht über dem Trampolin). (…) Die Benutzung der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 133: Bodentrampoline
Nr. 91 von 1.000 I Bodentrampoline „Der Einbau der Geräte muss innerhalb geeigneter Böden bzw. Untergründe mit stoßdämpfendem Untergrund erfolgen. Die Einfassung (Umrandung) muss in ordnungsgemäßen Zustand sein.“ (DGUV) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: