pic_holger_klein

Nr. 46 von 1.000 I Bodentrampoline in Kita & Schule

„Beim Einbau ist genügend Freiraum (mindestens 1,50 m um das Gerät herum) einzuplanen. Im Freiraum dürfen sich keine Hindernisse und Gegenstände befinden (auch nicht über dem Trampolin). (…) Die Benutzung der Trampoline bei feuchter Witterung, bei Regen, Schnee oder Eis ist verboten.“

(DGUV)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Für Kinder sind Bodentrampoline ein großer Spaß. Jedoch muss natürlich auch hier auf die Sicherheit geachtet werden. Es sollten um das Trampolin herum Hindernisse vermieden werden und bei Nässe eine Benutzung verboten werden, da Kinder sonst schnell ausrutschen und hinfallen können.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail
Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 46: Bodentrampoline in Kita & Schule
Markiert in: