Nr. 57 von 1.000 I Kita-Freigelände: Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen. Die Beurteilung, ob eine Kopf- bzw. Halsfangstelle vorliegt, sollte durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte erfolgen, der mit den erforderlichen Prüfkörpern sowohl die Zugänglichkeit
Hinweise der Unfallkassen Nr. 57: Kita-Spielgelände und Kletternetze
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