pic_holger_klein

Nr. 57 von 1.000 I Kita-Freigelände:

Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen. Die Beurteilung, ob eine Kopf- bzw. Halsfangstelle vorliegt, sollte durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte erfolgen, der mit den erforderlichen Prüfkörpern sowohl die Zugänglichkeit als auch die Zulässigkeit des Kletternetzes beurteilt.“

(Unfallkasse NRW)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Kletternetze sollten so ausgewählt werden, dass sie komplette Sicherheit bieten. Das Netz sollte daher so eng sein, dass kein Kinderkopf darin stecken bleiben kann. Dies kann nur ein/eine Sachkundige*r beurteilen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 57: Kita-Spielgelände und Kletternetze
Markiert in: