Nr. 179 von 1.000 I Kletterwände in der Kita: „Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht überschreiten. Boulderwände sollten so gestaltet sein, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fensterbänke, gelangen können. Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 72: Aufsicht beim Kita-Schwimmen
Nr. 72 von 1.000 I Kita-Schwimmen und die Aufsicht „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schwimmaufsicht des Bades keine besondere Aufsicht über die Gruppe der Kindertageseinrichtung gewährleistet und damit nicht in die Aufsicht mit einbezogen werden kann. Dennoch ist eine Anmeldung
Hinweise der Unfallkassen Nr. 10: Slacklines in Schule und Hort
Nr. 10 von 1.000 I Slacklines in Schule und Hort „Die empfohlene Nutzungshöhe beträgt 50 cm (ca. Kniehöhe des Nutzers). Die maximale Nutzungshöhe beträgt 90 cm (höchstens jedoch eine Handbreite unter der Schritthöhe des Nutzers).“ (Unfallkasse Bayern) Alle unsere +1.000! Videos