Hilfe! Kind vergessen! Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Kind bei einem Ausflug in der Kita vergessen wird? Es ist der Horror vieler Eltern: die Kita macht einen Ausflug und das eigene Kind wird vergessen und muss mehrere Stunden alleine in
Kitarecht Folge 271 – Wenn ein Kind bei einem Ausflug in der Kita vergessen wird?!
Was sind die Konsequenzen, wenn ein Kind bei einem Ausflug in der Kita vergessen wird? Es ist wahrscheinlich der Horror vieler Eltern: die Kita macht einen Ausflug und das eigene Kind wird vergessen und muss wohl möglich mehrere Stunden alleine
Kindeswohl: Gesetzliche Meldepflichten für Kita-, Kindergarten- und Hort-Träger
Die gesetzliche Meldepflicht nach § 47 SGB VIII ist sehr weit zu verstehen – wir zeigen Beispiele! Wenn wir in unseren Seminaren für Erzieher und angehende Kitaleitungen von der gesetzlichen Meldepflicht des § 47 VIII berichten, gibt es doch immer
Meldung bei der Kita-Aufsicht – Wann?
Gemäß § 47 Nr. 2 SGB VIII müssen bereits mögliche Kindeswohlgefährdungen von der Kita gemeldet werden. § 47 SGB VIII regelt für Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger ganz bestimmte „Meldepflichten“. So heißt es im Gesetzestext zu § 47 Nr. 2 SGB