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Hinweise der Unfallkassen Nr. 72: Aufsicht beim Kita-Schwimmen
Nr. 72 von 1.000 I Kita-Schwimmen und die Aufsicht „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schwimmaufsicht des Bades keine besondere Aufsicht über die Gruppe der Kindertageseinrichtung gewährleistet und damit nicht in die Aufsicht mit einbezogen werden kann. Dennoch ist eine Anmeldung
Hinweise der Unfallkassen Nr. 16: Strandkitas und die Aufsicht von Erziehern
Nr. 16 von 1.000 I Strandkitas und die Aufsicht von Erziehern „Fachkräfte in Strandkindertagesstätten müssen (…) ein gültiges, dem Gefährdungspotential des Gewässers angemessenes Rettungsschwimmabzeichen vorweisen. Dies wird für Strandkindertagesstätten im Regelfall das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber sein“ (Unfallkasse Nord) Alle unsere