Nr. 18 von 1.000 I Kita-Badeausflug „Aus Sicherheitsgründen darf das Schwimmen und Baden in Badeteichen, Seen, Flüssen und Meeren nur im Rahmen des öffentlich beaufsichtigten Badebetriebes erfolgen.“ (Unfallkasse Nord) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist:
Hinweise der Unfallkassen Nr. 18: Kita-Badeausflug
