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Nr. 18 von 1.000 I Kita-Badeausflug

„Aus Sicherheitsgründen darf das Schwimmen und Baden in Badeteichen, Seen, Flüssen und Meeren nur im Rahmen des öffentlich beaufsichtigten Badebetriebes erfolgen.“

(Unfallkasse Nord)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Badestellen, an denen kein öffentlich beaufsichtigter Badebetrieb erfolgt, können zwar übersichtlich und sicher aussehen, sollten jedoch trotzdem gemieden werden. Halten sich die Kinder nicht an die vereinbarten Regeln oder geschieht etwas Unerwartetes ist die Gefahr eines Badeunfalles ansonsten zu hoch.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 18: Kita-Badeausflug
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