Elternbeteiligung ist schön, gut und wichtig – aber können die jeweiligen Beteiligungsrechte auch durchgesetzt werden? Elternvertretung, Elternversammlung, Elternbeirat, Elternausschuss, Kita-Kuratorium, Kita-Ausschuss, Kindertagesstättenausschuss, Kitabeirat, usw. – die Formen der Elternbeteiligung und -mitwirkung nach den Kitagesetzen der Länder kennt viele Namen und
Kita-Elternbeteiligung in Bayern
Bayern: Eltern-Partizipation in Krippe, Kita und Kindergarten Elternbeteiligung in Kita und Hort ist notwendig und stärkt das Vertrauen in die tägliche Betreuung. In Bayern ist die Elternbeteiligung gesetzlich im BayKiBiG, dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten,
Partizipation der ganz Kleinen
Formen der Beteiligung und Beschwerde in Angelegenheiten der 0-3-jährigen Die Partizipations- und Beschwerderechte von Kindern in Tageseinrichtungen sind in aller Munde. Fortbildungen haben Hochkonjunktur und Bücher zum Thema verkaufen sich wie „geschnitten Brot“. > Lesen Sie, was andere über uns
Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung und das §8a-Verfahren in Kita, Hort & Schule!
Der Kinderschutz betrifft alle Beschäftigten in Kita, Kindergarten oder Hort! Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz und damit zusammenhängend das sog. § 8a Verfahren sollte das Thema für Erzieher und Leitungen sein. Auch ein funktionierendes Beschwerdemanagement und die entsprechenden Strukturen gehören hierzu. Alle
Partizipation – das neue Zauberwort in der Kita-Praxis
Pommes im Wald – Mitreden, Mitbestimmen in eigenen Angelegenheiten und die Betriebserlaubnis „Pommes im Wald“ (vgl. Appel, Christiane in Die Kindergartenzeitschrift, Seite 22-24, Friedrich-Verlag 02/2009) kann eines der Abstimmungsergebnisse sein, wenn die Kinder an der Gestaltung ihres Alltags in der
Kitarechte von Kindern
Auch Kinder haben in der Kita Beteiligungsrechte, § 8 SGB VIII… …jedenfalls “entsprechend ihrem Entwicklungsstand”. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! < Denn § 8 Abs.1 Satz 1 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe: “§ 8