Auch Kinder haben in der Kita Beteiligungsrechte, § 8 SGB VIII…

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…jedenfalls “entsprechend ihrem Entwicklungsstand”.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Denn § 8 Abs.1 Satz 1 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe:

Ҥ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.”

Die Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (und damit indirekt der Erzieher in der täglichen Arbeit) ist zugleich spiegelbildlich das Recht und der Anspruch auf Beteiligung für die Kinder und Jugendlichen im Alltag.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Damit soll der Gedanke von Partizipation schon früh verwirklicht werden.

Das Alter der Kinder ist dabei zunächst nebensächlich. Daher sind auch Krippenkinder zum Beispiel im Sinne der Vorschrift im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beteiligen.

Wichtig ist dabei, dass die Beteiligung natürlich auch nicht erzwungen werden darf.

Denn Kindern muss es freistehen, ob sie sich beteiligen wollen oder eben auch nicht.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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