Auch Kinder haben in der Kita Beteiligungsrechte, § 8 SGB VIII…

pic_holger_klein
malen_kind

…jedenfalls “entsprechend ihrem Entwicklungsstand”.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Denn § 8 Abs.1 Satz 1 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe:

Ҥ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.”

Die Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (und damit indirekt der Erzieher in der täglichen Arbeit) ist zugleich spiegelbildlich das Recht und der Anspruch auf Beteiligung für die Kinder und Jugendlichen im Alltag.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Damit soll der Gedanke von Partizipation schon früh verwirklicht werden.

Das Alter der Kinder ist dabei zunächst nebensächlich. Daher sind auch Krippenkinder zum Beispiel im Sinne der Vorschrift im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beteiligen.

Wichtig ist dabei, dass die Beteiligung natürlich auch nicht erzwungen werden darf.

Denn Kindern muss es freistehen, ob sie sich beteiligen wollen oder eben auch nicht.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Kitarechte von Kindern
Markiert in:                                                                                

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

6 + 2 =