Die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII hat in zwei Bundesländern Entscheidungsbefugnis bei Streit über die Kita-Finanzierung! § 74a SGB VIII statuiert den Vorrang des Landesrechts hinsichtlich der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder. So finden sich 16 unterschiedliche Regelungen zur Förderung
Entscheidet die Schiedsstelle über das Schicksal Ihrer Kita?
