Was dürfen und was müssen Kita-Träger in Berlin bei den Schließzeiten beachten?

pic_holger_klein

Die Schließzeiten in Kitas sind oftmals ein heißes Thema. Meist gibt es die Schließzeiten zwischen Weihnachten und dem 2. Januar (darauf können sich zeitlich die meisten einigen) und im Sommer (hier wird es dann oft kompliziert).

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Was ist aber eigentlich die Vorgabe für Kitas, die über das Kita-Gutscheinsystem abrechnen? Darf die Länge der Schließzeit frei gewählt werden?

Und wie sieht es mit einer “Notbetreuung” aus für Eltern, die auf eine Betreuung auch während der Schließzeit dringend angewiesen sind?

Hierüber gibt in Berlin die sog. Rahmenvereinbarung  über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung – RV Tag) Auskunft. Denn dort ist in § 3 Abs.4 (Leistungen der Träger) geregelt:
 

 “Zu den Leistungsverpflichtungen der Träger gehört auch, dass sie in Absprache mit den Eltern während der Schließzeiten eine angemessene Betreuung – ggf. über eigenverantwortliche Kooperation mit anderen Trägern – sicherstellen.”

 und:

“Die Regelschließzeiten dürfen 25 Werktage nicht überschreiten.”
§ 3 Abs.4 des RV Tag statuiert also, dass es eine angemessene (“Not-”) Betreuung auf jeden Fall geben muss.
 
Ist diese nicht bei dem jeweiligen Träger oder in der jeweiligen Einrichtung möglich, kann diese auch durch eine Kooperation mit einem anderen Träger gewährleistet werden.

Auch festgelegt ist die Länge der Regelschließzeiten: Diese dürfen 25 Werktage nicht überschreiten. Ausnahme außerhalb dieser “Regel” sind jedoch denkbar. So zum Beispiel, bei unaufschiebbaren Baumaßnahmen o.ä.

Jedoch verschafft die Rahmenvereinbarung als Vereinbarung zwischen den Trägern, bzw. den Trägerverbänden, und dem Land Berlin keine unmittelbaren Ansprüche von Eltern gegen ihre jeweilige Kita.

Hier dürfte immer noch allein der Betreuungsvertrag maßgeblich sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, mittelbar auf die Einhaltung dieser Regelungen zu drängen.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Dürfen Kita-Träger in Berlin die Länge der Schließzeiten frei festlegen?
Markiert in:                                        

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

+ 77 = 82