Nr. 163 von 1.000 I Laufräder und Roller in der Kita „Innerhalb und außerhalb des Kita-Geländes sollten Kinder beim Roller- und Laufradfahren daher grundsätzlich einen Helm tragen. Dies gilt insbesondere z. B. bei Verkehrssicherheitsaktionen, einem Fahrgeschicklichkeitsparcours oder ähnlichen Situationen.“ (Unfallkasse
Hinweise der Unfallkassen Nr. 162: Laufräder und Roller in der Kita
Nr. 162 von 1.000 I Laufräder und Roller in der Kita „Für die Vermeidung von schlimmen Verletzungen der Bauchhöhle infolge von Stürzen ist es besonders wichtig, dass die Lenkerenden von Rollern und Laufrädern durch gepolsterte Griffe mit einer Prallplatte oder
Hinweise der Unfallkassen Nr. 8: Kita-Laufrad und die „geprüfte Sicherheit“
Nr. 8 von 1.000 I Kita-Außengelände und die ‚Fahrzeuge‘ „Bei der Neuanschaffung von Rollern und Laufrädern sollte nicht allein auf die CE-Kennzeichnung vertraut werden. Mit einem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird die Sicherheit zusätzlich von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt.“ (Unfallkasse NRW) Alle