Nr. 197 von 1.000 I Sicheres Kita-Außengelände „Einfriedungen und Zugänge in Kindertageseinrichtungen müssen mind. 1,0 m hoch (Empfehlung: 1,50 m) sein und dürfen nicht zum Überklettern (z. B. leiterähnliche Zaunelemente) verleiten.(…) Je nach individueller Beanspruchung und Gefährdung muss der Träger
Hinweise der Unfallkassen Nr. 197: Sicheres Kita-Außengelände
