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Nr. 197 von 1.000 I Sicheres Kita-Außengelände

„Einfriedungen und Zugänge in Kindertageseinrichtungen müssen mind. 1,0 m hoch (Empfehlung: 1,50 m) sein und dürfen nicht zum Überklettern (z. B. leiterähnliche Zaunelemente) verleiten.(…) Je nach individueller Beanspruchung und Gefährdung muss der Träger für eine regelmäßige Überprüfung der Außenanlagen und Einfriedungen sorgen.“

(Unfallkasse Bayern)

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Warum das wichtig ist:

Hinter dem Zaun droht eine Vielzahl an Gefahren: eine dicht befahrene Straße, Baustellen, naheliegende Seen und vieles mehr. Es ist daher von essentieller Bedeutung, dass es den Kindern nicht möglich ist das Gelände der Kita ohne eine Aufsichtsperson zu verlassen. Es reichen wenige Minuten aus, in denen das Kind unbeobachtet über einen zu niedrigen Zaun klettern kann und dann nur einige Sekunden, damit es auf die erste bedrohliche Gefahr außerhalb der beschützen Kita stößt. Daher sollte ein Ausbüchsen mit allen Mitteln vermieden werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 197: Sicheres Kita-Außengelände
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